Checkliste

Einkommensteuererklärung 2022

A. Stammdaten

I. Steuernummer/Identifikationsnummer/Finanzamt/Steuerbescheid des Vorjahres/letzter Vorauszahlungsbescheid 2022

(nur soweit die Angaben uns nicht bereits vorliegen)

II. Steuerpflichtiger/Ehemann/Ehefrau

  • Name, Vorname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtstag
  • Beruf
  • Tätigkeitsbeschreibung (zur Bestimmung erste Tätigkeitsstätte)
  • Familienstand (seit wann?)
  • Religionszugehörigkeit
  • Vollständige Bankverbindung
  • Identifikationsnummer
  • Nachweis über evtl. Behinderung

III. Kinder

  • Name, Vorname
  • Vollständige Adresse, wenn abweichend
  • Geburtstag
  • Höhe des erhaltenen Kindergeldes (maßgeblich ist jedoch Anspruch)
  • Identifikationsnummer
  • von den Eltern gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Zahlungen für die Betreuung oder Unterbringung des Kindes
  • Schulgeld für Privatschulen
  • Nachweis über evtl. Behinderung

Wenn Kinder 18 Jahre oder älter und noch in der Ausbildung:

  • Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Berufsausbildungsvertrag
  • LSt-Bescheinigung zur Geltendmachung der vom Kind getragenen Kranken- und Pflegeversicherung durch Eltern
  • Ggf. Bescheinigung über Freiwilliges Soziales Jahr
  • Anschrift und Aufwendungen bei auswärtiger Unterbringung
  • Ggf. Unterhaltszahlungen an Kinder
    • Studiengebühren
    • Erstausbildung oder Zweitausbildung

Hinweis:

Reichen Sie bitte auch diejenigen Aufwendungen für die Erstausbildung/Erststudium Ihres Kindes ein, die von dem Kind selbst oder Ihnen getragen wurden. Dies gilt selbst dann, wenn Ihr Kind keine eigenen Einkünfte erzielte. Anhand dieser Unterlagen können wir überprüfen, ob es ggf. sinnvoll ist, dass Ihr Kind eine eigene Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht.

Bei getrennt lebenden oder unverheirateten Elternteilen:

  • Vor- und Nachname des anderen Elternteils
  • Vollständige Anschrift
  • evtl. Unterhaltsleistungen an den anderen Elternteil

 

B. Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten usw.:

I. Versicherungen:

Bitte reichen Sie zu den nachstehenden Versicherungen die in 2022 gezahlten Beträge inklusive der entsprechenden Belege ein:

  • (Freiwillige) Beiträge zur DRV, zu Pensionskassen & Versorgungswerken, Lebens-, Kranken-, Unfall und private Haftpflichtversicherungen, einschließlich Kfz-, Tierhalter und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Bescheinigungen Riestervorsorge.
  • Bescheinigung Basisversorgung private Krankenversicherungen
  • gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungen für Kinder/durch die Kinder

II. Spenden, Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Steuerberatungskosten usw.:

Bitte reichen Sie zu den nachstehenden Punkten Belege über die in 2022 gezahlten Beträge sowie ggf. hierfür im Vorfeld oder im nachhinein erhaltene Erstattungen ein:

  • Spenden an Vereine, politische Vereinigungen und Parteien usw. (bis 300 € reicht vereinfachter Spendennachweis, z.B. durch Kontoauszug)
  • Krankheitskosten, Kosten ärztlicher Behandlung, medizinische Hilfsmittel, Kurkosten usw., Erstattungen der Krankenkasse
  • Unterhaltszahlungen an getrennt lebende, geschiedene Ehepartner sowie an hilfsbedürftige Personen wie zum Beispiel Eltern oder sonstige nahe Verwandte.
    Bitte Namen, Adresse, Verwandtschaftsgrad, steuerliche Identifikationsnummer der unterstützten Person sowie die Höhe der Zahlungen angeben.
  • gezahlte Steuerberatungskosten (wegen ggf. anteilig enthaltenen Werbungskosten)
  • Ausbildungskosten (z.B. Studiengebühren usw.)

 

C. Haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistungen:

I. Haushaltsnahe Beschäftigung:

Nachweis der Aufwendungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die haushaltsnahe Tätigkeiten verrichten: Belege über Aufwendungen/ Arbeitsvertrag.
 -> Haushaltsnahe Tätigkeiten: Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen und Haustieren im eigenen Haushalt.
Die Erteilung von Unterricht (z.B. Sprachunterricht) sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen fallen nicht darunter.

(Achtung: Beschäftigungsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen oder Partnern einer nicht ehelichen Lebens- und Wohngemeinschaft können regelmäßig nicht anerkannt werden.)

II. Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Folgende Aufwendungen können in Betracht kommen: Reinigung der Wohnung (z.B. Tätigkeit eines selbständigen Fensterputzers), Pflege von Angehörigen (z.B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes), Winterdienst, Gartenarbeiten.

Umzugsdienstleistungen gehören – abzüglich Erstattungen Dritter wie z.B. Arbeitgeber – ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Ferner reichen Sie bitte auch die Rechnungen über handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in Ihrem inländischen Haushalt erbracht wurden ein, sofern die Rechnung auch im Jahre 2022 bezahlt wurde.

Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a.:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.ä.,
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen,
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren,
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche,
  • Modernisierung des Badezimmers,
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer),
  • Klavierstimmen,
  • Maßnahmen der Gartenneu, -aus- und -umgestaltung,
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,

unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind insoweit nicht begünstigt.

Auch Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt.

Das Gleiche gilt für handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen und nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Zuleitungen, die sich auf öffentlichen Grundstücken befinden, sind nicht begünstigt.

Der Mieter einer Wohnung kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für handwerkliche Tätigkeiten geschuldet werden. Sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen muss entweder aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden.
Achten Sie deshalb bitte darauf, dass in der Nebenkostenabrechnung die entsprechenden Beträge getrennt ausgewiesen sind!

Eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 oder Abs. 2 EStG ist ebenso möglich, wenn sich der eigenständige und abgeschlossene Haushalt in einem Heim befindet. Begünstigt sind die im Haushalt des Heimbewohners erbrachten, individuell abgerechneten Tätigkeiten und Dienstleistungen, wie Reinigung der Wohnung, Pflege- oder Handwerkerleistungen.

Achtung:  Das Finanzamt erkennt die haushaltsnahen Dienstleistungen nur an, wenn eine Rechnung  und ein Zahlungsnachweis auf das Konto des Unternehmers vorliegt. Barzahlungen sind deshalb unbedingt zu vermeiden! Außerdem muss sich aus der Rechnung der jeweilige Anteil von Arbeitslohn und Material ergeben. Dies ist durch separaten Ausweis beider Positionen oder Ausweis einer Position möglich. Die nicht ausgewiesene Position muss sich dann rechnerisch einfach ermitteln lassen. 

Sowohl bei der haushaltsnahen Beschäftigung als auch bei der haushaltsnahen Dienstleistungen sind nur der Lohnaufwand zzgl. der Fahrtkosten von der Einkommensteuer in begrenztem Umfang (510 € bis 4.000 €) abziehbar!

III. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen:

Laut §35c EStG können energetische Maßnahmen für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes, eigenes Gebäude abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist (Beginn der Herstellung).

Folgende energetische Maßnahmen am Förderobjekt sind begünstigt:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau und Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, soweit diese älter als 2 Jahre sind.


Steuerlich gefördert werden Maßnahmen, wenn diese von einem Fachunternehmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt werden.

Lassen Sie uns dazu bitte folgende Unterlagen zukommen:

  • Vollständige Rechnungen des Fachunternehmens
  • Zahlungsnachweis
  • Bescheinigung des Fachunternehms über die durchgeführten Maßnahmen

 

D. Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit:

Wenn Sie eine eigene Buchhaltung erstellt haben, benötigen wir die Konten, Summen- und Saldenlisten und die Umsatzsteuervoranmeldungen.

Soll die Buchhaltung durch uns erstellt werden, reichen Sie bitte sämtliche Belege und Verträge, die für das Geschäftsjahr relevant sind, ein. Belege für alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres. Insbesondere:

  • Wareneinkauf/Fremdleistungen
  • Miete/andere Raumkosten
  • betriebliche Versicherungen
  • Telefon/Internet/Porto
  • Bürobedarf/Fachliteratur
  • ordnungsgemäß ausgefüllte Bewirtungsquittungen
  • Kundengeschenke
  • Reisekosten (Taxi, Flugzeug-, Bahnkosten, Übernachtungskosten, Aufstellung über Abwesenheit von mehr als 8 Std.)

Zukünftige Investitionen

Reichen Sie bitte Informationen über bewegliche Wirtschaftsgüter herein, die Sie innerhalb der nächsten 3 Jahre planen anzuschaffen.

Arbeitszimmer

Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen, das den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, reichen Sie uns bitte alle Belege die Wohnung betreffenden Kosten ein. Dies sind vor allem: Miete, Gas, Strom, Schuldzinsen, Anschaffungskosten bei Eigentum.
Weiterhin benötigen wir hierzu die qm der Wohnung und des Arbeitszimmers.

Beteiligungen/Anteile an Kapitalgesellschaften

Sollten Sie an einem Fonds oder an einer Kapitalgesellschaft Anteile halten und daraus Ergebnisse erzielen, reichen Sie uns bitte die vorliegenden Mitteilungen ein.

 

E. Nichtselbständige Tätigkeit

Um die Anlage N bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Lohnsteuerbescheinigung inkl. Versorgungsbezüge (d.h. auch für Pensionen und Betriebsrenten)
  • Bescheinigungen über Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw., soweit vorhanden.
  • Werbungskosten:
    1. Fahrten Whg.-Arbeitsstätte -> Angaben hierzu
    2. Reisekosten, wenn nicht durch den Arbeitgeber erstattet
    3. Kosten für Einrichtungsgegenstände, die im Arbeitszimmer verwendet werden sowie anteilige Kosten des Arbeitszimmers, siehe oben,
    4. Kosten für eine doppelte Haushaltsführung,
    5. Sonstiges wie: Arbeitskleidung, Büromaterial/Fachliteratur, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, wenn beruflich bedingt, Berufshaftpflicht, Aufwendungen für Computer, u.a.m.
    6. Homeoffice-Tätigkeit -> Homeoffice-Pauschale je Arbeitstag 5 €; maximal 600 € p.a.

 

F. Kapitaleinkünfte

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Steuerbescheinigungen Ihrer Bank, ggf. beantragen!
  • Zinseinnahmen aus Privatdarlehen
  • Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Zinsen aus Steuererstattungen
  • Zinsen aus Bausparguthaben

 

G. Renteneinkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, sonstige Einkünfte

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Rentenbescheide
  • Verkauf von Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist -> alle für den Kauf und Verkauf relevanten Belege
  • Provisionseinnahmen aus gelegentliche Vermittlungen
  • Unterhaltszahlungen vom Expartner

 

H. Vermietung und Verpachtung

Bei Neuanschaffung eines Objektes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kaufvertrag
  • Belege über Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch)
  • Darlehensvertrag zur Kaufpreisfinanzierung

Bei Neuerrichtung eines Objektes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kaufvertrag für Grundstück
  • gesamte Herstellungskosten incl. Nebenkosten
  • Darlehensvertrag zur Finanzierung des Objektes

In beiden Fällen: Grundriss und qm-Aufteilung

Bei Vermietung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Mietverträge
  • Angaben zu Wohnungsgrößen in qm
  • Mieteinnahmen, netto und Umlagen separat
  • erhaltene Nachzahlungen und Erstattungen aus Vj. im laufenden Jahr
  • Garagenmieten
  • Pacht, Erbpacht
  • Finanzierungskosten
  • sämtliche Betriebskosten (Grundsteuer, Gas, Wasser, Strom)
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Kosten Hausverwaltung
  • Versicherungen, Kontoführung, Zeitungsanzeigen
  • Kosten für Inventar und Gartenanlagen

Mitteilungen über Beteiligungen z.B. an Immobilienfonds